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   LG Bochum, 17.12.2018 - 9 KLs 5/18   

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https://dejure.org/2018,65000
LG Bochum, 17.12.2018 - 9 KLs 5/18 (https://dejure.org/2018,65000)
LG Bochum, Entscheidung vom 17.12.2018 - 9 KLs 5/18 (https://dejure.org/2018,65000)
LG Bochum, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - 9 KLs 5/18 (https://dejure.org/2018,65000)
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  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus LG Bochum, 17.12.2018 - 9 KLs 5/18
    Nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 22.3.2001 (Beschluss vom 22.03.2001, GSSt 1/00, NStZ 2001, 421) setzt der Begriff der Bande den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen.
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

    Auszug aus LG Bochum, 17.12.2018 - 9 KLs 5/18
    Für die Annahme einer Bandenabrede ist es nicht erforderlich, dass sich sämtliche Mitglieder einer bandenmäßig organisierten Gruppe persönlich verabredet haben und sich untereinander kennen, wenn nur jeder den Willen hat, sich zur zukünftigen Begehung von Straftaten mit (mindestens) zwei anderen zu verbinden (BGH, Urteil vom 16.6.2005, 3 StR 492/04, NJW 2005, 2629).
  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 281/01

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus LG Bochum, 17.12.2018 - 9 KLs 5/18
    Denn Mitglied einer Bande kann auch sein, wem nach der stillschweigend möglichen Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (BGH, Urt. v. 14.2.2002 - 4 StR 281/01).
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 423/00

    Abgrenzung zwischen tatbestandsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und

    Auszug aus LG Bochum, 17.12.2018 - 9 KLs 5/18
    Eine Handlung im Interesse einer Bande ohne konkreten Bezug zu einer Straftat genügt nicht, eine Straftat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu begründen (BGH, Urteil vom 30.01.2001, 1 StR 423/00, NStZ 2001, 323).
  • BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertung von Kuriertätigkeiten;

    Auszug aus LG Bochum, 17.12.2018 - 9 KLs 5/18
    In diesem frühen Stadium konnte sich der Ankauf eines Kurierfahrzeugs noch nicht fördernd auf eine mögliche spätere Haupttat auswirken (BGH, Beschluss vom 30.10.2008, 5 StR 345/08, NStZ 2009, 392).
  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 221/10

    Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit); Strafzumessung (Aufrechterhalten einer

    Auszug aus LG Bochum, 17.12.2018 - 9 KLs 5/18
    Aus diesem Grund waren ihm die als Einzeltaten zur Last gelegten Anklagepunkte als tateinheitlich begangen zuzurechnen (BGH, Beschluss vom 19.08.2010, 3 StR 221/10, BeckRS 2010, 22844).
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